§ 18 LSG 2011

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2011
§ 18 Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die Bundesminister für Inneres und für Verkehr, Innovation und Technologie je nach ihrem Wirkungsbereich gemäß Teil 2 lit. F und K der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76, betraut.

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