§ 158 KUVG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

ABSCHNITT V
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2019
§ 158 Satzung, Krankenordnung und Geschäftsordnungen
Hinsichtlich der Satzung, Krankenordnung und Geschäftsordnungen der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau gelten die Bestimmungen des Abschnittes VII des Achten Teiles des ASVG.

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