ART. 4 KSTG 1988

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel IV
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 27.08.1994
Art. 4 Körperschaftsteuergesetz 1988
Art. 4
Das Körperschaftsteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 818/1993, wird wie folgt geändert:
5. Z 4 ist erstmals für das Kalenderjahr 1994 anzuwenden.

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