ART. 14 KSTG 1988

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel XIV
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 31.07.1993
Art. 14 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988
Art. 14
Das Körperschaftsteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 253/1993, wird wie folgt geändert:
2. Z 1 ist auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 1. Jänner 1994 beginnen.

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