§ 8 KONSG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 23.05.2019
§ 8 Konsulargebühren
Die für die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben zu entrichtenden Gebühren und der Ersatz von Auslagen richten sich nach dem Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, anderen bundesgesetzlichen und landesgesetzlichen Regelungen und Unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschriften der Europäischen Union.

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