§ 35 KONSG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 23.05.2019
§ 35 Inkrafttreten
Dieses Bundesgesetz tritt am XXX in Kraft.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte