§ 34 KONSG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 23.05.2019
§ 34 Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betraut, sofern sich aus anderen Bundesgesetzen nichts anderes ergibt.

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