§ 15 KONSG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 23.05.2019
§ 15 Fristen (zu § 33 AVG)
Für die Berechnung des Endes von Fristen nach § 33 Abs. 2 AVG gelten auch die Wochenend- und Feiertagsregelungen im Empfangsstaat.

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