§ 33 KKG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 18.03.2025
§ 33 Umsetzungshinweis
Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 6/2025 wird die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU, ABl. Nr. L 438 vom 08.12.2021 S. 1, umgesetzt.

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