§ 30 KKG

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 18.03.2025
§ 30 Schutz personenbezogener Daten
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne dieses Bundesgesetzes ist nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/679 und der Verordnung (EU) 2018/1725 zulässig.

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