7Ob267/07a - OGH Entscheidung
12. März 2008
Spruch:
Der Revision wird nicht Folge gegeben.Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 499,39 EUR (darin enthalten 83,23 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vi...
Text: Entscheidungsgründe:Die Klägerin ist Haftpflichtversicherer eines Fahrzeugs, dessen Lenker am 24. 11. 2004 einen Unfall allein verschuldete, bei dem der bei der Beklagten haftpflichtversicherte, im ...
Rechtliche Beurteilung: Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt.Für Kraftfahrzeuge, die zum Verkehr zugelassen sind, muss eine den Vorschriften des KHVG in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Kraft...
7Ob168/08v - OGH Entscheidung
22. Oktober 2008
Spruch:
Die Urkundenvorlage wird zurückgewiesen.Der Revision wird nicht Folge gegeben.Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 556,99 EUR (darin enthalten 92,83 EUR an USt) bestimmten ...
Text: Entscheidungsgründe:Der Lenker des bei der Klägerin haftpflichtversicherten Lkw verschuldete am 5. 3. 2003 in Wien einen Verkehrsunfall, bei dem ein Bus der Wiener Linien GmbH & Co KG beschädi...
Rechtliche Beurteilung: Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt.Die Urkundenvorlage verstößt gegen das Neuerungsverbot (§ 504 ZPO) und ist daher zurückzuweis...
7Ob267/07a - OGH Entscheidung
12. März 2008
Spruch:
Der Revision wird nicht Folge gegeben.Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 499,39 EUR (darin enthalten 83,23 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vi...
Text: Entscheidungsgründe:Die Klägerin ist Haftpflichtversicherer eines Fahrzeugs, dessen Lenker am 24. 11. 2004 einen Unfall allein verschuldete, bei dem der bei der Beklagten haftpflichtversicherte, im ...
Rechtliche Beurteilung: Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt.Für Kraftfahrzeuge, die zum Verkehr zugelassen sind, muss eine den Vorschriften des KHVG in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Kraft...
7Ob168/08v - OGH Entscheidung
22. Oktober 2008
Spruch:
Die Urkundenvorlage wird zurückgewiesen.Der Revision wird nicht Folge gegeben.Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 556,99 EUR (darin enthalten 92,83 EUR an USt) bestimmten ...
Text: Entscheidungsgründe:Der Lenker des bei der Klägerin haftpflichtversicherten Lkw verschuldete am 5. 3. 2003 in Wien einen Verkehrsunfall, bei dem ein Bus der Wiener Linien GmbH & Co KG beschädi...
Rechtliche Beurteilung: Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt.Die Urkundenvorlage verstößt gegen das Neuerungsverbot (§ 504 ZPO) und ist daher zurückzuweis...
7Ob267/07a - OGH Entscheidung
12. März 2008
Spruch:
Der Revision wird nicht Folge gegeben.Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 499,39 EUR (darin enthalten 83,23 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vi...
Text: Entscheidungsgründe:Die Klägerin ist Haftpflichtversicherer eines Fahrzeugs, dessen Lenker am 24. 11. 2004 einen Unfall allein verschuldete, bei dem der bei der Beklagten haftpflichtversicherte, im ...
Rechtliche Beurteilung: Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt.Für Kraftfahrzeuge, die zum Verkehr zugelassen sind, muss eine den Vorschriften des KHVG in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Kraft...
2Ob75/07d - OGH Entscheidung
27. September 2007
Spruch:
Die Revision wird zurückgewiesen.Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit EUR 1.584,79 (darin enthalten EUR 264,13 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 T...
Text: Begründung:Am 17. 7. 1999 ereignete sich in Eugendorf ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter eines im Rahmen seines Einzelunternehmens verwendeten Klein-LKW (Kastenwagens) sowie...
Rechtliche Beurteilung: Die Revision ist mangels des Vorliegens einer Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig.Die Revision ist mangels des Vorliegens einer Rechtsfrage gemäß Paragraph 502, Absatz eins, ZPO nic...