§ 3 KGG 1992

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.03.1992
§ 3 Entstehung des Abgabenanspruchs
Der Abgabenanspruch entsteht mit dem Beginn der Amtshandlung. Eine Amtshandlung ist als begonnen anzusehen, sobald die Tätigkeit der Vertretungsbehörde tatsächlich einsetzt.

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