§ 9 KBEGLG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2013
§ 9 Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betraut.

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