§ 10 KBEGLG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2013
§ 10 Inkrafttreten
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 16. März 1984 betreffend Beglaubigungen durch österreichische Vertretungsbehörden im Ausland, BGBl. Nr. 140/1984, außer Kraft.

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