Kategorie:
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2006
§ 21 Berechnung von Marktanteilen
Bei der Anwendung dieses Bundesgesetzes sind Marktanteile nach den folgenden Grundsätzen zu berechnen:
- 1. es ist auf eine bestimmte Ware oder Leistung (§ 23) abzustellen;
- 2. Unternehmen, die in der im § 7 beschriebenen Form miteinander verbunden sind, gelten als ein einziges Unternehmen;
- 3. bei der Berechnung von Anteilen auf dem inländischen Markt sind auch die inländischen Marktanteile ausländischer Unternehmer zu berücksichtigen.
