§ 16 INFOSIG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 31.12.2003
§ 16 Verweisungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verweisen auf deren jeweils geltende Fassung.

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