§ 20 GREKOG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.09.1996
§ 20 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:
1. das Grenzkontrollgesetz 1969, BGBl. Nr. 423;
2. das Bundesgesetz betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzüberwachung und Grenzkontrolle auf Zollorgane, BGBl. Nr. 220/1967.

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