§ 69 GEHG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

Abschnitt VIa Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 28.12.2019
§ 69
Für Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation sind die §§ 65 und 67 anzuwenden.

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