§ 145A GEHG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1998
§ 145a Besondere Bestimmungen für Wachebeamte mit langer Exekutivdienstzeit
§ 83a ist auch auf Wachebeamte anzuwenden.

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