ART. 1 FERNFING

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

Artikel 1 Umsetzungshinweis
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 25.04.2018
Art. 1
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG, ABl. Nr. L 337 vom 23.12.2015 S. 35, umgesetzt.

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