§ 19 FEG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2012
§ 19 Bezugnahme auf Richtlinien
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2009/12/EG umgesetzt.

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