(1) Tritt der
Verbraucher nach
§ 11 Abs. 1 vom
Vertrag zurück, so hat der
Unternehmer alle vom
Verbraucher geleisteten
Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab
Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Er hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der
Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem
Verbraucher ausdrücklich vereinbart wurde und dem
Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen.
(2) Hat sich der
Verbraucher ausdrücklich für eine andere
Art der Lieferung als die vom
Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen
Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten.
(3) Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann der
Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihm der
Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn der
Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.
(4) Der
Unternehmer kann jede weitere Nutzung der digitalen
Leistung durch den
Verbraucher unterbinden, indem er etwa – unbeschadet des Abs. 7 – den
Zugang des Verbrauchers zur digitalen
Leistung oder das Nutzerkonto des Verbrauchers sperrt.
(5) In Bezug auf personenbezogene Daten des Verbrauchers hat der
Unternehmer die Pflichten nach der
Verordnung (
EU) 2016/679 einzuhalten.
(6) Der
Unternehmer darf Inhalte, die nicht personenbezogene Daten sind und die vom
Verbraucher bei der Nutzung der vom
Unternehmer bereitgestellten digitalen
Leistung bereitgestellt oder erstellt wurden, nur dann verwenden, wenn diese Inhalte
- 1. nur im Zusammenhang mit der vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Leistung einen Nutzen haben,
- 2. ausschließlich mit der Nutzung der vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Leistung durch den Verbraucher zusammenhängen,
- 3. vom Unternehmer mit anderen Daten aggregiert wurden und nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand disaggregiert werden können oder
- 4. vom Verbraucher gemeinsam mit anderen erzeugt wurden und andere Verbraucher die Inhalte weiterhin nutzen können.
(7) Der
Unternehmer hat – außer in den Fällen des Abs. 6 Z 1 bis 3 – alle Inhalte, die nicht personenbezogene Daten sind und die vom
Verbraucher bei der Nutzung der vom
Unternehmer bereitgestellten digitalen
Leistung bereitgestellt oder erstellt wurden, dem
Verbraucher auf dessen
Verlangen so zur
Verfügung zu stellen, dass der
Verbraucher diese Inhalte kostenfrei, ohne Behinderung durch den
Unternehmer, in angemessener
Frist und in einem
Allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format wiedererlangen kann.