ANL. 10 EZG 2011

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Kategorien von Tätigkeiten gemäß dem 8. Abschnitt
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2024
Anl. 10
Anhang 10
zu § 2 Abs. 1 Z 4 und zum 8. Abschnitt

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