ART. 4 § 1

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel IV Sonstige Bestimmungen und Vollziehung
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 30.12.2000
Art. 4 § 1 Rechnungslegung
Die Bestimmungen des Art. X § 2 1. Euro-JuBeG finden auf Genossenschaften sinngemäß Anwendung.

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