§ 4 EPG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

2. Abschnitt Begründung der eingetragenen Partnerschaft
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2018
§ 4 Partnerschaftsfähigkeit
Eine eingetragene Partnerschaft kann begründen, wer volljährig und entscheidungsfähig ist.

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