§ 1 EPG

Stand der Gesetzgebung: 03.11.2025

Kategorie:

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 03.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2019
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt die Begründung, die Wirkungen und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (im Folgenden „eingetragene Partnerschaft“).

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