§ 471 EO

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2024
§ 471 Pfandweise Beschreibung
Für die pfandweise Beschreibung nach § 1101 Abgb beträgt die Vergütung 7,50 Euro.

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