§ 433 EO

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2021
§ 433 Auktionshallen
In der Ediktsdatei ist bekannt zu machen, bei welchen Gerichten Auktionshallen betrieben werden.

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