§ 1 EHEG

Stand der Gesetzgebung: 11.11.2025

Kategorie:

Erster Abschnitt Recht der Eheschließung A. Ehefähigkeit
Stand der Gesetzgebung: 11.11.2025
In Kraft seit : 01.08.2025
§ 1
Ehefähig ist, wer volljährig und entscheidungsfähig ist.

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