ART. 2 § 35H DSG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 15.07.2024
Art. 2 § 35h Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
§ 27 Abs. 1 gilt sinngemäß. § 27 Abs. 2 bis 4 kommt nicht zur Anwendung.

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