ART. 3 DHG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel III
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 24.04.1965
Art. 3
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Justiz'>Bundesministerium für Justiz betraut.

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