§ 1 CSZG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 06.07.2024
§ 1 Anwendungsbereich und Durchführung von Rechtsakten der EU
Dieses Bundesgesetz regelt Aspekte der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/881 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cyber- und digitale Sicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit), ABl. Nr. L 151 vom 17.04.2019 S. 15.

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