§ 4 CBAM-VG 2023

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2024
§ 4 Phasenweise Einführung
Die Umsetzung der CBAM-VO erfolgt schrittweise in zwei aufeinanderfolgenden Phasen:
1. die „Übergangsphase“ definiert den Zeitraum von 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 und
2. die „Bepreisungsphase“ den Zeitraum ab 1. Jänner 2026.

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