§ 7 BVERGGVS 2012

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.04.2012
§ 7 Dienstleistungsaufträge
Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Aufträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind und deren Vertragsgegenstand Dienstleistungen im Sinne der (prioritäre Dienstleistungsaufträge) oder (nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge) sind.

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