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Verzeichnis der in § 12 Abs. 1 Z 1 genannten Waren im Bereich der Verteidigung*)Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 21.08.2018
Anl. 4
Anhang IV
Die Klassifikation der Warenbereiche erfolgt gemäß dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren.
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*) Vgl. dazu die Warenliste in Anhang I, Nummer 3 des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, ABl. Nr. L 336 vom 23.12.1994 S. 273.
