ANL. 3 BVERGG 2018

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 21.08.2018
Anl. 3
Anhang III
1. Bundeskanzleramt
2. Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
3. Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
4. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
5. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
6. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
7. Bundesministerium für Finanzen
8. Bundesministerium für Inneres
9. Bundesministerium für Landesverteidigung**)
10. Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
11. Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
12. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
13. AIT Austrian Institute of Technology GmbH
14. Bundesbeschaffung Ges. m. b. H.
15. Bundesrechenzentrum Ges. m. b. H
*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl Nr. 76/1986, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten AN Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten AN deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.
**)Vgl. dazu die Warenliste in .

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