§ 18H BTHPG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 02.09.2017
§ 18h
Bläsern bleibt die Höhe ihrer bis zum 30. September 2000 erworbenen Anwartschaften auf Pensionsversorgung gewahrt.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte