§ 31 BSFG 2017

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2018
§ 31 Organe
Organe der Bundes-Sport Gmbh'>Gmbh sind:
1. die Generalversammlung;
2. die Geschäftsführung;
3. der Aufsichtsrat;
4. die Kommission für den Breitensport;
5. die Kommission für den Leistungs- und Spitzensport.

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