§ 14 BIBUG 2014

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

3. Abschnitt Prüfungen – Bilanzbuchhalter
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2014
§ 14 Fachprüfung – Bilanzbuchhalter
Die Fachprüfung für Bilanzbuchhalter besteht aus
1. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß § 15 und
2. dem mündlichen Prüfungsteil gemäß § 16.

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