ART. 12 BFG 2012

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Personalplan
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 13.04.2012
Art. 12
Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirt-schaftung des Bundes für das Jahr 2012 werden im Personalplan 2012 festgelegt (Anlage IV).

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