ART. 12 BFG 2010

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Verweisungen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2010
Art. 12
So weit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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