ART. 11 BFG 2010

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Personalplan
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2010
Art. 11
Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2010 werden im Personalplan 2010 festgelegt (Anlage IV).

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