§ 96 BDG

Stand der Gesetzgebung: 05.11.2025

Kategorie:

2. Unterabschnitt Organisatorische Bestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 05.11.2025
In Kraft seit : 09.07.2019
§ 96 Disziplinarbehörden
Disziplinarbehörden sind
1. die Dienstbehörden und
2. die Bundesdisziplinarbehörde.

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