§ 272 BDG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 18.06.2015
§ 272 Disziplinarrecht
Die §§ 91 bis 135 sind auf die dem Anwendungsbereich des HDG 2014 unterliegenden Berufsoffiziere nicht anzuwenden.

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