§ 104B BDG

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 09.07.2019
§ 104b Disziplinarbehörden
Disziplinarbehörden sind
1. die Dienstbehörden und
2. die Disziplinarkommission gemäß Art. 30b B-VG.

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