Kategorie:

Artikel 5
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 28.12.2019
Art. 5 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union
Art. 5
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug, ABl. Nr. L 198 vom 28.07.2017 S 29, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 350 vom 29.12.2017 S. 50.

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