ANL. 8 ASVG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1961
Anl. 8 Aufwertungsfaktoren im Sinne des § 522h.
Der Aufwertungsfaktor beträgt, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist

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