§ 2 APOSTG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 13.01.1968
§ 2
Die auf Grund des Übereinkommens auszustellende Unterzeichnungsbestätigung (Apostille) hat das aus der Anlage ersichtliche Aussehen und ist in deutscher Sprache auszufüllen.

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