§ 86 APAG

Stand der Gesetzgebung: 04.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 04.11.2025
In Kraft seit : 12.08.2016
§ 86 Außerkrafttreten
Das A-QSG und die Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsrichtlinie (A-QSRL), BGBl. II Nr. 251/2006, treten mit Ablauf des 30. September 2016 außer Kraft.

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