§ 751 ABGB

Stand der Gesetzgebung: 12.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 12.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2017
§ 751 Abweichungen von der allgemeinen Erbfolge
Abweichungen von der in diesem Hauptstück bestimmten gesetzlichen Erbfolge, insbesondere für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sind gesondert geregelt.

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